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Aufnahmevoraussetzungen FS Heilerziehungspflege
Die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe ist zu Ausbildungsbeginn erforderlich. Die Praxisstelle ist eigenständig zu suchen, die Schule berät gern bei der Suche.
Außer dieser Praxisstelle benötigen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen:
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit* oder
d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mind. einem minderjährigen Kind *
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (jeweils) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.*
- Angerechnet werden können:
1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.