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Fachschule Sozialwesen Fr Heilerziehungspflege

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Aufnahmevoraussetzungen FS Heilerziehungspflege

Die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe ist zu Ausbildungsbeginn erforderlich. Die Praxisstelle ist eigenständig zu suchen, die Schule berät gern bei der Suche.
Außer dieser Praxisstelle benötigen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen:

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit* oder
d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mind. einem minderjährigen Kind *
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (jeweils) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.*

  • Angerechnet werden können:

1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

Abschluss
Heilerziehungspfleger/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 12.07.24
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Auf der Zeil 20a
56154 Boppard

max. 30 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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