Inhalt
Ziel:
Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Weiterhin kann ein mindestens zweijähriger erfolgreicher Besuch in Vollzeitform (in Teilzeitform verlängert sich die Dauer entsprechend) zu einem der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss führen. Dieser berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ziel ist die Vermittlung qualifizierter beruflicher Handlungskompetenzen durch Lernmodule, die sich an betrieblichen Aufgabenstellungen, Prozessen und Organisationsstrukturen orientieren.
Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang Altenpflegehilfe ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder
- eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit bzw. ein Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
- der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
- das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person
Mit einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflegeeinrichtung muss ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Adressen hat die Fachschule!
Zur Aufnahme muss ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung vorgelegt werden. Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerbungen werden im Januar und Februar für das betreffende Jahr entgegengenommen
Abschluss:
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Übergangsmöglichkeiten:
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann im Anschluss eine verkürzte zweijährige Altenpflegeausbildung begonnen werden.
- Abschluss
- Altenpflegehelfer/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i