Inhalt
Ziel:
Der einjährige Bildungsgang für Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen und befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Altenpflege, Fachrichtung Altenpflegehilfe ist
1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
und
2.der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
a)eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
b)eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
c)der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/ Pflege) oder
d)eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e)das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person,
und
3.die Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
und
4.ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf und
und
5.die Vollendung des 16. Lebensjahres.
(Integrierte Ausbildung im 1. Jahr AP + APH)
Abschluss:
Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer
Übergangsmöglichkeiten:
Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Altenpflege, Fachrichtung Altenpflegehilfe ist eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildung zur/zum Altenpfleger/-in um ein Jahr möglich.
Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.