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Fachschule Altenpflege Fr Altenpflegehelfer/-innen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Der einjährige Bildungsgang für Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen und befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Altenpflege, Fachrichtung Altenpflegehilfe ist

1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
und
2.der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
a)eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
b)eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
c)der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/ Pflege) oder
d)eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e)das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person,
und
3.die Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
und
4.ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf und
und
5.die Vollendung des 16. Lebensjahres.

(Integrierte Ausbildung im 1. Jahr AP + APH)

Abschluss:

Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer

Übergangsmöglichkeiten:

Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Altenpflege, Fachrichtung Altenpflegehilfe ist eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildung zur/zum Altenpfleger/-in um ein Jahr möglich.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Altenpflegehelfer/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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