Inhalt
Ziel:
Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Weiterhin kann ein mindestens zweijähriger erfolgreicher Besuch in Vollzeitform (in Teilzeitform verlängert sich die Dauer entsprechend) zu einem der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss führen. Dieser berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ziel ist die Vermittlung qualifizierter beruflicher Handlungskompetenzen durch Lernmodule, die sich an betrieblichen Aufgabenstellungen, Prozessen und Organisationsstrukturen orientieren.
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule (mit Ausnahme der Fachschule für Altenpflege) ist
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung und eine zusätzliche, mindestens einjährige, praktische Berufstätigkeit oder
- der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Bei Fachschulen - Fachbereich Altenpflege - ist der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) vorzuweisen. Alternativ kann über den Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einschlägiger mindestens einjähriger Helferausbildung (Krankenpflege- oder Altenpflegehilfe) der Zugang erworben werden.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Übergangsmöglichkeiten:
Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann der Übergang zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erfolgen.
In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.
Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.