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Berufsvorbereitungsjahr

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Hauptschulabschluss auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor, wenn sie nach einem mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Hauptschule, Förderschule Lernen) aus unterschiedlichen Gründen weder in ein Ausbildungsverhältnis eintreten noch ein Arbeitsverhältnis aufnehmen können und nicht an einer Fördermaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen.
Das Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres (als Teil der Berufsschule) schließt den Hauptschulabschluss ein.

Aufnahmevoraussetzungen:

Jugendliche mit mindestens 9-jähriger Schulzeit und einem Abgangszeugnis der Hauptschule oder einem Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder einem gleichwertigen Abschluss.

Abschluss:

Abschlusszeugnis der Berufsschule (schließt den Hauptschulabschluss ein)

Übergangsmöglichkeiten:

Im Anschluss an das Berufsvorbereitungsjahr sind z. B. folgende Übergänge möglich:

  • Eintritt in eine Berufsausbildung
  • Übergang in die Berufsfachschule I (nach Erwerb des Hauptschulabschlusses)
  • Eintritt in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit

Aufbau:

Das Berufsvorbereitungsjahr wird in der Regel in Vollzeitunterricht geführt, ist nach Berufsfeldern gegliedert und dauert ein Schuljahr.

Abschluss
ERSTER ALLGEMEINBILDENDER SCHULABSCHLUSS (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Zielgruppe
Jugendliche (Teilnehmende)
ESCO-Synonym
ERSTER ALLGEMEINBILDENDER SCHULABSCHLUSS (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 22.07.22
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Deutschherrenstraße 31
54290 Trier

max. 16 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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