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Berufsoberschule 1 Wirtschaft

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die Berufsoberschule I führt zur Fachhochschulreife.
Sie vermittelt berufsorientierte Fachkenntnisse und allgemeinbildende Kenntnisse. Sie trägt so zur Kompetenzerweiterung und zur Persönlichkeitsbildung bei und befähigt zu vernetztem Denken.

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsoberschule I ist

  • der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss)
  • und
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
  • eine erfolgreiche Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
  • eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit.

    Für die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung erforderlich.

Abschluss:

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsoberschule I führt zur Fachhochschulreife.

Übergangsmöglichkeiten:

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsoberschule I besteht die Möglichkeit des Überganges in die Fachhochschule oder in die Berufsoberschule II.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Berufsoberschlulen 1 in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 22.07.22
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Irminenfreihof 9
54290 Trier

max. 30 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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