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Berufsfachschule 2

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die Berufsfachschule II verbindet berufsübergreifende Lerninhalte mit berufsbezogenen Projekten aus den einzelnen Fachrichtungen und fördert die berufliche Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Erfahrungs- und Lernsituationen, die den individuellen Lernprozess unterstützen.
Sie führt zum qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss).

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule II ist

  • der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule I und
  • im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule I ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in wenigstens zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Note befriedigend.

Abschluss:

Die Berufsfachschule II schließt mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) ab.

Übergangsmöglichkeiten:

Berufsschule, höhere Berufsfachschule oder berufliches Gymnasium

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Berufsfachschulen 2 in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
MITTLERER SCHULABSCHLUSS (Mittlere Reife) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
ESCO-Synonym
MITTLERER SCHULABSCHLUSS (Mittlere Reife) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 22.07.22
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Auf dem Roßberg
66869 Kusel

max. 30 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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