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Master - Informatik

Inhalt

An der Fachhochschule Trier kann man sich auf dem Gebiet der Informatik berufsbegleitend per Fernstudium zum Master of Computer Science (M.C.Sc.) weiterbilden.
Das Informatik-Fernstudium richtet sich an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im DV-Bereich, die in ihrer täglichen Praxis ständig mit Informatikthemen zu tun haben und das im Beruf erworbene Know-how auf fundierte wissenschaftliche Grundlagen stellen wollen.

Ziel des Fernstudienangebots ist es vor allem, ein breites Spektrum allgemeiner Informatik-Kenntnisse zu vermitteln. Den Teilnehmenden stehen damit Berufsmöglichkeiten in vielen Einsatzbereichen offen.
Jedes Fach wird nach erfolgreichem Abschluss einzeln zertifiziert. Damit sind die neuen Kenntnisse unmittelbar für den Arbeitsmarkt nachweisbar.

Das Fernstudium Informatik ist ein gemeinsames Studienangebot der Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) in Koblenz.

Wahlweise als Vollzeitstudium oder als berufsbegleitendes Teilzeitstudium.

Inhalt:

  • 6 Pflichtmodule
  • 3 Wahlpflichtmodule
  • Projektarbeit und Master-Thesis

Pflichtmodule:

  • Mathematische Grundlagen für die Informatik
  • Automatentheorie
  • Formale Sprachen und Berechenbarkeit
  • Datenbanksysteme
  • Rechnernetze
  • Fortgeschrittene Programmiertechniken
  • Software Engineering

Wahlpflichtmodule: 3 Fächer nach Wahl

Voraussetzung:
Hochschulstudium oder Eignungsprüfung

Abschluss
Master of Computer Science
Unterrichtsart
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt halbjährlich 9500 
Gebührenreduktion in begründeten Fällen
Schneidershof
54293 Trier

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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