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Master (weiterbildend) Geoinformatik (Berufsintegrierter Studiengang)

Inhalt

Berufsbegleitendes Teilzeitstudium

Für Personen mit einem Abschluss in einem geeigneten Studiengang und einer entsprechenden qualifizierten Berufstätigkeit von mindestens einjähriger Dauer nach dem Erststudium oder beruflich qualifizierte Personen mit mehrjähriger einschlägiger Berufstätigkeit.

Das Angebot richtet sich an Personen mit entsprechenden DV-Kenntnissen und einem abgeschlossenen Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur, der Informatik, der Geographie, der Geologie, des Vermessungswesens, der Kartographie, der Landesplanung, der Agrarwissenschaft, der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes, der Mathematik und verwandten Studiengängen.

NEU: Es können auch Personen ohne Hochschulabschluss für den Studiengang zugelassen werden! Bitte sprechen Sie uns an!

Auch als Weiterbildungsstudium mit Zertifikatsabschluss möglich.

Ausführliche Informationen:
http:/­/­www.­fh-mainz.­de/­technik/­geoinform.­.­

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt jährlich WE Wochenende
Fr. und Sa.
950 
pro Studienbaustein zzgl. Semesterbeitrag
Lucy-Hillebrand-Str. 2
55128 Mainz

max. 24 Teilnehmer

Beginn zum Sommersemester. Bewerbungsfrist: 15. Januar (in Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung bis 15. März möglich).

Die Studienveranstaltungen beginnen jährlich etwa Mitte März zum Sommersemester.

Vorlesungen/Übungen sind i.d.R. Freitags (10:15-13.15 u. 14:15-19:15) und Samstags (8:15-13:15) im Rhythmus von 2 Wochen während der Vorlesungszeiten der FH Mainz.

Die 112 Semesterwochenstunden verteilen sich auf 7 Veranstaltungstermine (Fr+Sa) pro Semester. Zusätzlich fällt noch weiterer Arbeitsaufwand in etwa gleichem Umfang im Selbststudium an.

Der Studiengang hat das Akkreditierungsverfahren der ASIIN durchlaufen und ist als Bildungsveranstaltung anerkannt (RLP).

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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