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Beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer (Umsteiger) mit IHK-Prüfung nach dem BKrFQG

Inhalt

Berufsumsteiger, die über die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE verfügen und nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE erwerben und in der gewerblichen Personenbeförderung tätig werden.

Ausbildungsinhalte gem. BBKrFQG:

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung
  • Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste
  • Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, Digitaler Tacho, etc.)
  • Vorschriften Personenverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen, etc.)
  • Risiken des Straßenverkehs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Körperlicher Zustand
  • Verhalten in Notfällen, Verhalten des Fahrers (Image beim Fahrgast/Kunden)
  • Personenkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc)
  • IHK-Prüfung

Teilnahmevoraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre
Persönliche Eignung

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse D (Bus: + Anhänger bis 750 kg)
Führerschein Klasse D1 (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen))
Führerschein Klasse D1E (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen) + Anhänger über 750 kg)
Führerschein Klasse DE (Bus: + Anhänger)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
k. A. Rheinhorststr. 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 15 Teilnehmer

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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