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Ernährungscoach

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kompetenzen für eine zielgruppenspezifische Ernährungsberatung unter Anwendung psychologischer Strategien

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreiche Teilnahme am BSA-Fernlehrgang "Ernährungstrainer/in-B-Lizenz" oder vergleichbare Vorbildungsvoraussetzungen, mehrmonatige praktische Erfahrung in Ernährungsberatung; möglichst Hauptschulabschluss, Mindestalter 18 Jahre

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an der Präsenzphase

Lehrgangsinhalte:
Rechtliche Grundlagen der Ernährungsberatung - Praxis der Ernährungsberatung (u. a. 4-Stufen-Modell, Einzelberatung) - Kurskonzepte, Seminare, Vorträge und Gruppenveranstaltungen - Ernährung von besonderen Zielgruppen (u. a. Schwangere, Stillende, Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Senioren) - Ernährungsformen (u. a. Ernährungsregeln der Dt. Gesellschaft für Ernährung, vegetarische Ernährung)

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief

Begleitender Unterricht: ein dreitägiges Seminar

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7177007

Lehrgangsgebühr bei Ratenzahlung: 984,00 EUR (6 Raten á 164,00 EUR)

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungscoach [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 898 
898.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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