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Trainer/in für Sportrehabilitation

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für das muskuläre Aufbautraining bei verschiedenen orthopädischen Beschwerdebildern im Anschluss an medizinische Heilbehandlungen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Trainer/in mit B-Lizenz oder vergleichbare Qualifiaktion (z. B. Sportlehrer/in, Arzt/Ärztin)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an der Präsenzphase

Lehrgangsinhalte:
Möglichkeiten und Grenzen des rehabilitativen Trainings; trainingstheoretische Grundlagen: u. a. Phasenmodell des muskulären Aufbautrainings, Grundlagen der Wundheilung; Trainingssteuerung im rehabilitativen Training: u. a. Funktionsdiagnostik, spezifische Anamnese - rehabilitatives Training bei ausgewählten orthopädischen Beschwerdebildern; Gerätehandling: u. a. Übungswirkungen, Übungsunterweisungen

- Lehrgangsmaterial:

2 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 3-tägige Präsenzphase

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 729192

Lehrgangsgebühr bei Ratenzahlung: 984,00 EUR (6 Raten á 164,00 EUR)

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
TRAINER/IN (private Abschlüsse) i
Sonstiges Merkmal
Lehrer/in - Rehabilitation [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 898 
898.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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