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Kranlehrgang

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Kranlehrgang für Turmdreh - , Säulen - , Mobil - & Portalkran

Das sichere und störungsfreie Arbeiten mit Kranen verlangt Spezialisten, die über entsprechende fachliche und gesetzliche Kenntnisse verfügen. Über Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern informiert der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz BGG 991: (Auszug). Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer die Transportaufgaben zuverlässig und sicher durchführt.

Unsere Kranausbildung mit Abschluss Kranschein orientiert sich am Inhalt der BGR 991 und berücksichtigt vor allem die Vorkenntnisse und die persönliche Aufnahmefähigkeit der Kran-Schulungsteilnehmer. Da die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer pro Kranführerschulung bewusst niedrig gehalten wird, kann vor allem in der praktischen Ausbildung sehr intensiv geschult werden.

Inhalte Theorie (Hallenkranschulung / Turmdrehkranausbildung / Autokranausbildung)

  • Krantechnik, Kranbauarten
  • Physikalische Grundbegriffe wie Hebelgesetz, Standsicherheit, Massenträgheit, Schwerpunkt
  • Maschinenelemente
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
  • Tragfähigkeit und Abstützung, Kranfahrweise des Kranführers
  • Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
  • sicheres Anschlagen von Lasten

Inhalte Praxis

  • feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage der Last, Abfangen der pendelnden Last
  • Dialogfahren mit mehreren Antrieben , sicheres Anschlagen von Lasten
  • Ablegereife von Anschlagmitteln
  • Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer
Zertifikat
Kranführer/in i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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