Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 27.473 Weiterbildungskursen von 659 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Fachhochschulreife

Inhalt

An unserem Abendgymnasium können Sie als Erwachsene/r mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer zweijährigen Berufstätigkeit die Fachhochschulreife erlangen.

Module
Im ersten Jahr (Einführungsphase) erfolgt Unterricht im Klassenverband, danach müssen folgende Module belegt werden: 1. und 2. Halbjahr der Qualifikationsphase

Inhalte
drei Leistungsfächer (je 4 Std.): zur Zeit Deutsch, Mathematik und Englisch
vier Grundfächer (je 2 bzw. 3 Std.): zur Zeit zweite Fremdsprache, Gemeinschaftskunde (Geschichte und Sozialkunde), Biologie, kath. bzw. ev. Religionslehre

Aufnahmebedingung

1. Schulabschluss
bei Vorliegen eines Qualifizierten Sekundarabschlusses I ("Mittlere Reife") oder eines Zeugnisses über den erfolgreichen Besuch eines Vorkurses an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Rheinland-Pfalz

2. Beruf
mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Als Berufstätigkeit werden bis zu einem Jahr anerkannt: Wehr- oder Ersatzdienst, soziales Jahr, Arbeitslosigkeit, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nicht selbst verschuldet ist.

3. Mindestalter: 18 Jahre
Am Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstands über die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium.

Wenn Sie keine Mittlere Reife haben, können Sie diese bei uns nachholen:

Zugehörige Angebote: Mittlere Reife

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren