Inhalt
Der Masterstudiengang Medienrecht, der von der Johannes Gutenberg-Universität in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut veranstaltet wird, baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse, eine bestimmte Anzahl an Wahlkursen sowie ein Seminar belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.
Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden hauptsächlich freitags und samstags statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben, die in die Endnote eingeht (Bearbeitungszeit: drei Monate).
Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines “Master of Laws” (LL.M.) verliehen.
Wer den Masterstudiengang Medienrecht absolviert, kann im Rahmen des Studiengangs sowohl die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, als auch für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht erwerben. Wer lediglich einen Fachanwalt anstrebt, kann auch nur das hierfür jeweils erforderliche Semester belegen.