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Vorbereitungslehrgang geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK)

Inhalt

Der Vorbereitungslehrgang "Geprüfte/r Personalkauffrau/-kaufmann" zielt als berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme auf die Vermittlung von Kompetenz und Professionalität in allen Bereichen des Personalmanagements.

Der Vorbereitungslehrgang richtet sich an Interessierte, die

  • Freude an der Arbeit mit und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer öffentlichen Verwaltung haben,
  • sich in personalwirtschaftlichen Themen qualifizieren wollen,
  • als sachkompetente Spezialisten agieren wollen,
  • sich als kompetente Ansprechpartner und Dienstleister für die personalwirtschaftlichen Belangen der Mitarbeiter/-innen verstehen.

Die Lehrgangsinhalte sind in insgesamt 4 Handlungsfelder (HF) aufgeteilt:

HF 1: Personalarbeit organisieren und durchführen
HF 2: Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
HF 3: Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
HF 4: Personal- und Organisationsentwicklung steuern

Der Vorbereitungslehrgang "Geprüfte/r Personalkauffrau/-kaufmann" ist modular aufgebaut. Die Inhalte werden methodisch abwechslungsreich mit Vorträgen, Diskussionen, Fallstudien, Gruppen- und Projektarbeit gestaltet.

Der Unterricht findet zweimal wöchentlich, werktags in der Zeit von 17:30 Uhr bis 20.45 Uhr statt.

Sie können wahlweise rein online, in Präsenz oder im Wechselunterricht am Lehrgang teilnehmen. Zusätzlich findet samstags eine tutoriell begleitete Fallbearbeitung als intensive Vorbereitung auf die Prüfungen statt.

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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