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Fachreferent/in Arbeitsrecht (FFS) - Zertifikats-Fernlehrgang

Zertifikats-Fernlehrgang "Fachreferent/in Arbeitsrecht (FFS)"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Erwerb von konzeptionellem und anwendungsorientiertem Fachwissen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: u. a. Formulierung von Stellenanzeigen, Leitfäden für Bewerbungsgespräche - Durchführung des Arbeitsverhältnisses: u. a. besondere Beschäftigungsverhältnisse, Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, datenschutzrechtliche Regelungen, Umgang mit Abwesenheitszeiten, Rechtsgrundlagen Altersteilzeit, Beteiligung des Betriebsrates - Beendigung des Arbeitsverhältnisses: u. a. rechtssichere Kündigungen und Abmahnungen, rechtskonformes Ausstellen von Arbeitszeugnissen

- Lehrgangsmaterial:

Module (6 Lehrbriefe, 3 Skripte, Gesetzestexte)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (6 Lehrbriefe, 3 Skripte, Gesetzestexte)

Begleitender Unterricht: drei 1-tägige Seminare an verschiedenen Orten (24 UStd.)

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7249912

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachreferent/in für Arbeitsrecht [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 2374 
3 Raten zu 791,00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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