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Weiterbildung zur Leitung einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder einer stationären Pflegeeinheit

Pflegemanagement: Leitung einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder einer stationären Pflegeeinheit (Pflegedienstleitung)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Leitung einer ambulanten Pflegeeinrichtung/einer stationären Pflegeeinheit, orientiert an § 71 (3) SGB XI und an der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung, Teilnahme am begleitenden Unterricht und Praktika (40 Zeitstunden)

Lehrgangsinhalte:
Soziale Führungsqualifikationen u. a. Führungsethik, Personalführung, Konfliktmanagement, Teamentwicklung; Ökonomische Qualifikationen u. a. Allgemeine BWL, Controlling, Sozial- und Gesundheitsökonomie; Organisatorische Qualifikationen u.a. Qualitätsmanagement, Beschwerdemanagement; Strukturelle Qualifikationen u. a. Angewandte Pflegewissenschaft, Sozialrecht, Arbeitsrecht

- Lehrgangsmaterial:

4 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 464 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module

Begleitender Unterricht: 18 Seminartage (144 Unterrichtsstunden) und 8 Peergruppentreffen (48 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 192 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 680512

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4350 
9 Raten zu 483.33
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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