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Betriebswirt/in - Verpflegung [privatrechtlich]

Verpflegungsbetriebswirt/in (DHA)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Betriebswirt für Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Betriebs-, Care-, Verkehrs-, Schulverpflegung)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschl. Ausbildung als Koch/Köchin, Diätassistent/in oder Hauswirtschafter/in und mind. 1 Jahr Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung oder langjährige kaufm. ausgerichtete Tätigkeit in Gemeinschaftsverpflegung, Grundkenntnisse im Umgang mit MS Office;
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Der Markt Gemeinschaftsverpflegung - Grundlagen BWL, Betriebliches Rechnungswesen, Finanzierung, Controlling, Marketing - Recht - Personalwesen - Care-, Betriebs-, Verkehrs- und Schulverpflegung - Unternehmensführung - Lebensmittelrecht - Küchenplanung - Warenwirtschaft - Logistik in der Gemeinschaftsverpflegung - Krisenmanagement - Qualitätsmanagement

- Lehrgangsmaterial:

19 Lehrbriefe, 3 Projektstudien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 826 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 19 Lehrbriefe, 3 Projektstudien

Begleitender Unterricht: drei 1-tägige Seminare und ein 2-tägiges Seminar (40 Stunden) sowie 10 Webinare (18 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 77 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7233211

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Betriebswirt/in - Verpflegung [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 2854 
16 Raten zu 169 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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