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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit eingeschränkten Alltagsfähigkeiten im ambulanten und stationären Bereich

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, mind. Hauptschulabschluss; vor Anmeldung zum Lehrgang muss ein fünftägiges Orientierungspraktikum absolviert werden;
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum; Erste-Hilfe-Kurs

Lehrgangsinhalte:
Gesellschaftliche und biologische Aspekte des Alterns - Menschen mit Behinderungen - körperliche Erkrankungen im Alter - Wahrnehmen, Verstehen, Handeln - Betreuung bei Demenz - Demenz und psychische Erkrankungen im Alter - Kommunikation in der Betreuung - Umgang und Freizeitgestaltung mit älteren Menschen - Unterstützung von Fachpflegekräften bei Basispflege - Prophylaxe und Hygiene - Umgang mit betreuten Klienten - Freizeitgestaltung in der Betreuung und Pflege - Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 1 Lehrgangseinführung, Studienanleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 275 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 1 Lehrgangseinführung, Studienanleitung

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7247012c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1392 
8 Raten zu 174 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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