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Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der (sozial)pädagogischen Arbeit

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zu den rechtlichen Grundlagen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
empfohlen wird eine Tätigkeit in einer (sozial)pädagogischen Einrichtung oder berufliche Vorerfahrung im (sozial)pädagogischen Bereich - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Rechtliche Grundlagen der sozialpädagogischen Arbeit: u. a. ethische Grundlagen, allgemeine Forderungen des Sozialgesetzbuches SGB VIII, arbeitsrechtliche Grundlagen der sozialen Arbeit
Leistungen und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe: u. a. sozialpädagogische Arbeits- und Tätigkeitsfelder, Lebensweltorientierung
Rechtliche Bedingungen sozialpädagogischer Arbeit: u. a. Elternrecht, Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft, Jugendschutz, Rechtsgrundlagen der Aufsichtspflicht
Rechtliche Grundlagen sozialpädagogischer Arbeit: u. a. Rechte und Pflichten von Eltern, Erziehern, strafrechtliche Sanktionen gegenüber Erziehern, Sexualdelikte und Schutzvorschriften

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Lehrgangsführer, methodische Anleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Lehrgangsführer, methodische Anleitung

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 267112

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 519 
6 Raten zu 86.50
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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