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PR-Referent/in (FJS)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufs als PR-Referent/in befähigen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium oder Berufsausbildung und anschließende 3-jährige Berufserfahrung oder 5-jährige Berufserfahrung im Berufsfeld, die Eignung wird mittels Bewerbungsverfahren abgeprüft, Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Recherche - Journalistisches Texten - Journalistische Darstellungsformen - Das journalistische Interview - Journalistische Sparten - Medienordnung - Presserecht - Medienökonomie - Medienmanagement - Einführung in die Medienwissenschaften - Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit - Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit - Presse- und Medienarbeit - Corporate Publishing - Berufsfelder in der Öffentlichkeitsarbeit - Konzeptionslehre - Interne Kommunikation - Online-PR - Investor Relations - Krisen-Kommunikation - Sponsoring - Internationale PR - Recht der Unternehmenskommunikation

- Lehrgangsmaterial:

Module, von denen mindestens 12 Module belegt werden müssen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module, von denen mindestens 12 Module belegt werden müssen

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7233411

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
PR-Referent/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2494 
12 Raten zu 187 EUR, Prüfungskosten: 250 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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