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Jura - 2. Staatsexamen [Klausurenkurs für Bayern]

Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das 2. Juristische Staatsexamen in Bayern - Bayerischer Klausurenkurs mit Korrektur - "Die Bayerischen 9"

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Lösung von juristischen Fällen und zur Anfertigung von Aufsichtsarbeiten unter Berücksichtigung der landesspezifischen bayerischen Besonderheiten

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
1. Juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Alle Klausurtypen inklusive Arbeits- und Steuerrecht, insbesondere: Zivilrecht mit Richter-, Anwalts- und Kautelarklausuren, Strafrecht mit staatsanwaltschaftlichen Verfügungen, Richter- und Anwaltsklausuren sowie öffentliches Recht mit einstweiligem Rechtschutz, Richter- und Anwaltsklausuren

- Lehrgangsmaterial:

Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 52 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Es kann eine kürzere Lehrgangsdauer vereinbart werden

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 681012

Abschluss
STAATSEXAMEN (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
STAATSEXAMEN (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 768 
12 Raten zu 64.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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