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Instrumentenflugberechtigung (IR) / (A/H) nach den Regeln von EASA Part-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Instrumentenberechtigung gemäß EASA Teil-FCL - Lernmaterialien sind in englischer Sprache

Abschluss: Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre - Gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 - PPL mit Nachtflugberechtigung oder Berufspilotenlizenz nach ICAO - 50 Std. Überflugzeit als verantwortlicher Pilot - Kenntnisse der englischen Sprache inkl. Sprechfunkzeugnis (AZF); techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen bzw. weitere Voraussetzungen beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Human Performance (Menschliches Leistungsvermögen) - Air Law (Luftrecht) - IFR Communications (IFR Sprechfunkverkehr) - Meteorology (Meteorologie) - Flight Planning (Flugplanung und Überwachung) - Instruments (Instrumentierung) - Radio Navigation (Funknavigation)

- Lehrgangsmaterial:

2 Module als WBT, maximale Lehrgangsdauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 160 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Module als WBT, maximale Lehrgangsdauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 160 Stunden

Begleitender Unterricht: an 5 Tagen in Dortmund

  • Nah-Unterricht: 40 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 682612

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz
Unterrichtssprache ENGLISCH (Kursmerkmal)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2499 
6 Raten zu 166 EUR, Nah-Kurskosten: 1499 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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