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Fachwirt/in - Immobilien [IHK geprüft]

Geprüfte/r Immobilienfachwirt/Immobilienfachwirtin (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum/zur Gepr. Immobilienfachwirt/in gemäß Verordnung vom 25.01.2008

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Verordnung vom 25.01.2008

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung;
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in anerkanntem 3jähr. Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft mit danach mind. 1jähr. Berufsparxis oder mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufm. oder verwalt. 3jährigen Ausbildungsberuf mit danach mind. 2jährig. Berufspraxis; weitere Alternativen siehe auch §2 der Vo vom 25.01.2008

Lehrgangsinhalte:
Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft - Unternehmenssteuerung und Kontrolle - Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung - Immobilienbewirtschaftung - Bauprojektmanagement - Marktorientierung und Vertrieb - Maklertätigkeit

- Lehrgangsmaterial:

15 Lehrbriefe, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 658 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Lehrbriefe, 1 Begleitheft

Begleitender Unterricht: 16 Tage Präsenzunterricht

  • Nah-Unterricht: 160 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 582512

Abschluss
Fachwirt/in - Immobilien (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3470 
18 Raten zu 175 EUR, Prüfungskosten: 320 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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