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Aus- und Weiterbildungspädagoge/in

Geprüfte/r Aus-und Weiterbildungspädagoge/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 21.08.2009

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogen/in gemäß Verordnung vom 21.08.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung und Berufspraxis, PC-Anwenderkenntnisse
techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
abgeschlossene Ausbildung und 1- bzw. 2-jährige Berufspraxis sowie erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder vergleichbare Qualifikationen; im Einzelnen siehe § 2 der VO vom 21.08.2009

Lehrgangsinhalte:
Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse - Begleitung von Lernenden und ihren Lernprozessen - Leistungsbeurteilung und Kompetenzfeststellung - Managementaufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

- Lehrgangsmaterial:

4 Module (15 Lehrbriefe, Übungs- und Projektmaterialien, Online-Tutorien)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 452 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module (15 Lehrbriefe, Übungs- und Projektmaterialien, Online-Tutorien)

Begleitender Unterricht: 12 Präsenztage und 29 Online-Sitzungen

  • Nah-Unterricht: 102 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5129021

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

Abschluss
Aus- und Weiterbildungspädagoge/in (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3120 
15 Raten zu 208 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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