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Energiemanager/in (FEB)

Geprüfte/r Energiemanager/in (FEB)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen um betriebskostensenkende Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und zu realisieren

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufm. Kenntnisse aus einer kaufm. Berufsausbildung oder mind. 3-jährige einschl. Berufserfahrung oder techn. Kenntnisse aus einer techn. Berufsausbildung oder mind. 3-jährige einschl. Berufserfahrung - techn., mathem. Verständnis - Kenntnisse im Umgang mit techn. Normen und Berechnungen - PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Mathematik - Energiewirtschaft u.a.: Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft, Energieeinkauf - Energietechnik u.a.: Physikalische Grundlagen, Elektrische Anwendungen, Industrielle Abwärme - Management und ausgewählte Bereiche der Betriebswirtschaft u.a.: Grundlagen des Managements, Investitionsrechnung, Projektmanagement

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Lehrbuch, Leitfaden zur Projektarbeit

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 645 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Lehrbuch, Leitfaden zur Projektarbeit

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7238012

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Energiemanager/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2685 
15 Raten zu 179 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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