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Personal-Assistenz, Fernlehrgang zur Haufe Akademie-geprüften Personal-Assistenz

Fernlehrgang zur Haufe Akademie-geprüften Personal-Assistenz

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als Personal-Assistenz

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und/oder Fachhochschulreife, kaufmännische Kenntnisse, PC-Anwenderkenntnisse, PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Basiswissen der kompetenten Personal-Assistenz - Selbstmanagement: Prioritäten, Ziele und Zeit - Grundlagen des Arbeitsrechts - Personalsuche und -auswahl - Grundlagen der Sozialversicherung für die Entgeltabrechnung - Grundlagen der Lohnsteuer für die Entgeltabrechnung - Souveräne und zielorientierte Kommunikation - Kultur und Organisationsveränderung - Personalplanung und -entwicklung

- Lehrgangsmaterial:

Lektionen, Lernplattform, digitale Dokumente, 1 Headset

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lektionen, Lernplattform, digitale Dokumente, 1 Headset

Begleitender Unterricht: Fakultativ werden 3 Online-Seminare angeboten.

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7236211

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Assistent/in - Personal-Assistent/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2249 
3 Raten zu 749 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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