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Betreuung - Fernkurs für Berufsbetreuer/innen / Vereinsbetreuer/innen

Fernkurs für Berufsbetreuer/innen / Vereinsbetreuer/innen mit Premium-Zertifikat

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, psychiatrisch-psychologischen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Betreuung (Beratung und Unterstützung von erkrankten und/oder behinderten Menschen) gemäß § 1896 bzw. § 1887 BGB

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschul- oder Fachhochschulreife oder abgeschl. Berufsausbildung mit mind. 3-jähriger Berufspraxis, Fertigkeiten im Umgang mit Textverarbeitung und Internet;
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung; im Einzelnen siehe bitte institutsinterne Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Betreuungsrecht, Sozialrecht, Gestaltung professioneller Beratungs- und Unterstützungsprozesse, sozialpsychiatrische und psychologische Grundlagen, berufsethische Grundsätze der Betreuungsarbeit, unternehmerisches Denken und Handeln, Haftung und Versicherungsschutz für Betreuer/innen, Qualitätssicherung durch Case-Management

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 1084 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 1-tägiges Repetitorium zur Prüfungsvorbereitung u. a. in München

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7244812

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Berufsbetreuer/in [privatrechtlich] (Tätigkeit)
Rechtliche/r Betreuer/in (Tätigkeit gemäß §§ 1896 ff. BGB) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2846 
3 Raten zu 832.33 - Prüfungskosten: 349.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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