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Fachkraft für erneuerbare Energien (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Fachkenntnissen aus dem Bereich der regenerativen Energien

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung aus dem Bereich der Elektrotechnik, der Versorgungstechnik, den Bau- und Ausbaugewerken oder Berufserfahrung in einem dieser Bereiche; techn. Voraussetzung: Internetfähiger PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Energietechnik - Physikalische Grundlagen - Chemische Grundlagen - Grundlagen der Wärmetechnik - Grundlagen der Elektrotechnik - Grundlagen der Regelungs- und Steuerungstechnik - Grundlagen der Solarthermie - Grundlagen der Photovoltaik - Wasserstoff/Brennstoffzellen - Biomasse und Biogas-Nutzung - Prinzip der Wärmepumpen - Grundlagen der Geothermie - Rechtliche Grundlagen - Wichtige Förderprogramme für die Nutzung von regenerativen Energien

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7231211

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3402 
18 Raten zu 189.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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