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Ernährungsberatung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen aus den Bereichen Ernährungslehre, Nahrungsmittelkunde, Diätetik und Nahrungsmittelzubereitung zur Entwicklung von ernährungsberaterischen Konzepten in der Theorie bzw. (bei Seminarteilnahme) zur Ernährungsberatung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen; empfehlenswert ist eine Vorbildung im medizinischen oder therapeutischen Bereich;
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Ernährungslehre - Lebensmittellehre - Diätetik - Grundlagen der Kommunikation und Gespächsführung - ernährungsbedingte Krankheitsbilder - Ernährung in unterschiedlichen Lebensabschnitten - Grundzüge der Ernährungs- und Stoffwechselphysiologie

- Lehrgangsmaterial:

2 Ordner (58 Lektionen)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Ordner (58 Lektionen)

Begleitender Unterricht: als Zusatzangebot ein 2-tägiges Seminar (im Raum Hannover) nach erfolgreicher Abschlußprüfung und Bearbeitung von 2 zusätzlichen Lektionen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7247412

Diese Lehrgangskosten beziehen sich auf die gedruckte und die digitale Variante der Lernmaterialien. Die Kosten für ausschließlich digitale Lernmaterialien betragen 1605,00 Euro.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1975 
15 Raten zu 115 EUR, Nah-Kurskosten: 250 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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