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Fachwirt/in - Bank [IHK geprüft]

Bankfachwirt

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Geprüften Bankfachwirt/in gemäß Verordnung vom 01.03.2000

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Bankfachwirt/in gemäß VO vom 01.03.2000 vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung als Bankkaufmann/-frau; kaufmännische Berufsausbildung mit 1-jähriger Berufspraxis in einem Kreditinstitut; 4-jährige Berufspraxis in einem Kreditinstitut ohne Abschluss
Technische Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
zusätzlich zu den Teilnahmevoraussetzungen zwei weitere Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Bankbetriebswirtschaft - Betriebswirtschaft - Volkswirtschaft - Recht - Privatkundengeschäft - Immobiliengeschäft - Firmenkundengeschäft

- Lehrgangsmaterial:

fachbezogene Studienbriefe, Übungshefte, Übungsklausuren, Online-Tools (Lernkarteikarten, Übungsquizze)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 22 Monate, gesamt 473 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • fachbezogene Studienbriefe, Übungshefte, Übungsklausuren, Online-Tools (Lernkarteikarten, Übungsquizze)

Begleitender Unterricht: 92 Lehrveranstaltungen in virtueller oder klassischer Präsenzlehre

  • Nah-Unterricht: 368 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 680812

Abschluss
Fachwirt/in - Bank (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 6530 
8 Raten zu 806,00 EUR, sonstige Kosten: 80 EUR
Fernunterricht

22 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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