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Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretungsrecht, Betreuungsverfügung und Kurzinfo zum Betreuungsrecht
"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?"
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen „Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?
Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“
Mit dem neuen Ehegattenvertretungsrecht ab dem 01.01.2023 dürfen sich Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten rechtlich vertreten, aber dies reicht nicht für eine umfassende rechtliche Vertretungsregelung aus.
Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen.
Rechtsanwalt David Schnöger und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt. Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretung und Betreuungsverfügung mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.
Referenten:
Rechtsanwalt David Schnöger
Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger
Um Anmeldung wird gebeten:
Tel.: 02641/201278 od. info@skfm-ahrweiler.de
Veranstaltungsort:
Katholische Familienbildungsstätte
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht