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Prüfung: Deutschtest für Zuwanderer (A2/B1) (B44539-O)

Inhalt

Prüfung: Deutschtest für Zuwanderer (A2/B1) (B44539-O)
Nur für Teilnehmende innerhalb des Integrationskurssystems (BAMF).

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist eine standardisierte Sprachprüfung zur Feststellung von Deutschkenntnissen auf den Niveaus A2 und B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER). Der Test wurde eigens für die Zielgruppe der Migrantinnen entwickelt und dient als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten. Die mündliche Prüfung wird in der Regel im Anschluss an die schriftliche Prüfung ohne Vorbereitungszeit und im Tandem abgelegt und dauert ca. 16 Minuten.

Die Auswertung der Prüfung erfolgt durch die g.a.s.t.

Weitere Informationen zur Stufe B1 finden Sie in der Darstellung des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Sprachen / Allgemeine Hinweise) oder bei www.gast.de/DTZ

Weitere Termine unter www.vhs-bingen.de.

Prüfungsort und Prüfungszeiten: Werden ca. 1 Woche vor der Prüfung per Post innerhalb der Einladung mitgeteilt.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
04.07.25 9:00 - 17:00 Uhr 190  Freidhof 11
55411 Bingen
D

max. 4 Teilnehmer

vhs - Freidhof 11 - Großer Saal (KUZ)

Referent/in: Yannik Eberhard

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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