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A2.1 Arabisch (Intensivkurs)

Inhalt

A2.1 Arabisch Auffrischungskurs für die arabische Sprache und Landeskunde (Intensivkurs)
Bildungsfreistellungsmaßnahme

Dieser Intensivkurs richtet sich an Lernende, die bereits Grundkenntnisse in Arabisch haben und ihre Sprachkenntnisse auf dem A2-Niveau vertiefen möchten. Der Kurs kombiniert praxisorientierten Sprachunterricht mit gesellschaftspolitischer Bildung, um den Teilnehmenden nicht nur sprachliche, sondern auch kulturelle und soziale Einblicke in die arabischsprachige Welt zu vermitteln.

Ohne Lehrwerk.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu diesem Intensivkurs nur nach einem Einstufungstest (www.vhs-bingen.de) und einer Sprachberatung (gern auch telefonisch) erfolgen kann.

Die Bildungsfreistellungsmaßnahme wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unter der Anerkennungsziffer 0504/1774/23 gültig bis 18.06.2025 mit Bescheid vom 09.03.2023 genehmigt.

Die Bildungsfreistellungsmaßnahme wurde vom Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Hessen unter der Anerkennungsziffer III7-55n-4145-1835-24-2655 gültig bis 06.10.2026 mit Bescheid vom 20.08.2024 genehmigt.

Sonstiges Merkmal
A2 (Sprachniveau, Grundstufe) i
Auffrischung (Lernzielniveau) i
Vorkenntnisse (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
05.05.25 - 09.05.25 8:30 - 14:00 Uhr 312  Freidhof 11
55411 Bingen
D

max. 8 Teilnehmer

vhs - Freidhof 11 - 206

Referent/in: Ahmad Nasser

Treffen: 5

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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