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Recht (haben) Vertiefungsseminar: Vertiefungskurs zur VOB/B

Inhalt

Die Teilnehmenden sollen verstehen, wie sie mit der Inhaltskontrolle gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B umgehen und nachträgliche oder zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 5, 6 VOB/B oder § 650 b BGB korrekt handhaben können. Sie lernen den richtigen Umgang mit der Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB und die Unterschiede zwischen Vertragsstrafe und Verzugsschaden. Zudem sollen sie wissen, ob Nachtragsleistungen erbracht werden müssen und wie diese abzurechnen sind.

Inhalt

  • § 4 Nr. 7 VOB/B hält einer Inhaltskontrolle nicht stand (was ist zu tun?)
  • Nachträgliche/zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 5, 6 VOB/B (Urkalkulation) oder über § 650 b BGB
  • Richtiger Umgang mit der Bauhandwerkersicherung gemäß § 650 f BGB
  • Vertragsstrafe oder Verzugsschaden?
  • Nachtragsleistungen (müssen diese erbracht werden? Wie sind sie abzurechnen?)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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