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Prüfungsvorbereitung Hotelfach -Neue Verordnung- AP2

Inhalt

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen nach neuer Verordnung werden für die Berufe Koch/Köchin, Hotelfach-mann/-fachfrau sowie Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsorganisation Intensivkurse angeboten.
Die Prüflinge können ihre Fähigkeiten testen und gemeinsam mit den Referenten Defizite herausarbeiten und ausgleichen.
Dieses Angebot bietet eine Ergänzung zur Ausbildung und soll dem Teilnehmenden einen Überblick zu den Anforderungen an den Prüfungstagen geben.
Das Programm ist dann besonders gewinnbringend, wenn Teilnehmende fachlich gut vorbereitet das Seminar besuchen.

Die Veranstaltung AP1 bereitet auf die Abschlussprüfung Teil 1 (ehem. Zwischenprüfung) vor.

Die Veranstaltung AP2 bereitet auf die Abschlussprüfung zum/zur Hotelfachmann/Hotelfach-frau vor.

Termine AP2
12.02.2025 - 13.02.2025
26.02.2025 - 27.02.2025
01.10.2025 - 02.10.2025#Revenue Management

  1. Channel Management
  2. Marketingstrategien
  3. Budgetierung
  4. Erfolgskontrolle
  5. Dienstplangestaltung
  6. Mitarbeitergespräche
  7. Mitarbeiterschulungen
  8. Lernen lernen

    Ansprechpartner: Duygu Yildiz
    Telefon: +49.261.3048943
    Fax: +49.261.3048936
    Email: yildiz@gbz-koblenz.de

    keine Zuordnung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
01.10.25 - 02.10.25 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
320  Hohenfelder Str. 12
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 1

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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