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Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Inhalt

Dieses Online-Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten für 2024 auf 538 ? (2025 = 556 ?) angehoben und dynamisiert. Zudem hat der derzeitige Mindestlohn (2024 = 12,41 ?; 2025 = 12,82 ?) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 ? beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, den neuen Vorgaben zur Rentnerbeschäftigung, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

  • Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 538 ? / 556 ? monatlich

Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung; Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten, Rentnern, (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Beamten; Mutterschutz und Elternzeit; Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.

  • Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 ? / 12,82 ? und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze 538 ? / 556 ?
  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien + Neue Meldevorschriften
  • Kein Bestandsschutz mehr für Altfälle ab 1.1.2024
  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.

  • Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 538 ?/556 ? bis 2.000 ?)

Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.

  • Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Inflationsausgleichs-prämie 3.000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.
    Voraussetzung: Technische und organisatorische Vorbereitungen sind unkompliziert.

Um den digitalen Arbeitsraum zu betreten, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetzugang und Headset (empfohlen). Die Teilnahme ist ebenso über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich.

Wir nutzen die Plattform GoToMeeting. Sie müssen keine Software herunterladen. Sie können über einen Webbrowser von überall teilnehmen.

Der Austausch zwischen den Teilnehmern und dem Trainer erfolgt wahlweise per Mikrofon oder über die Chatfunktion.

Ansprechpartner: Vicky Hammes
Telefon: +49.261.3047115
Fax: +49.261.3047123
Email: hammes@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Unterrichtsart
Online-Seminar

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
15.05.25 09:00 - 17:00 Uhr 455  Online

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 1

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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