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Vorsorge per Vollmacht

Inhalt

Durch Alter oder Krankheit kann jeder von uns in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen kann. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche und -termine? Wer klärt die Bedingungen der Pflege - ob zu Hause oder in einem Heim? Wer klärt die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen? 

Das alles sind Fragen, die jeder möglichst weit von sich weist. Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Fehlt eine solche Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Wünschenswert ist, diese Probleme innerhalb der Familie zu lösen. Dazu ist es allerdings notwendig, eine Vollmacht zu erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine private Regelung treffen, die im Allgemeinen eine gesetzliche Betreuung überflüssig macht. Sie muss allerdings frühzeitig aufgesetzt werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene noch im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte, im rechtlichen Sinne "geschäftsfähig" ist. Wo die Unterschiede liegen und was es rechtlich zu beachten gilt, erfahren Sie bei diesem Vortrag.

Kostenfrei, aber Anmeldung aus organisatorischen Gründen notwendig!

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.04.25 17:00 - 19:30 Uhr Abends
Mi.
kostenfrei

76829 Landau

max. 30 Teilnehmer



Referent/in: Johannes Pfeiffer

Treffen: 1

Weitere Infos vom Anbieter

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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