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Brandschutzhelfer/in und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG und ASR 2.2.

Inhalt

Schulung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer- Sicherheit in Krisensituationen! In Notfällen zählt
jede Sekunde. Mit unserer kombinierten Schulung für Brandschutz und Evakuierungshelfer bereiten Sie sich
optimal auf die Herausforderungen von Krisensituationen vor.

Warum unsere Schulung?
In vielen Objekten werden nicht nur Brandschutzhelfer
für Arbeitsstätten nötig, sondern auch Evakuierungshelfer.
Fachliche Expertise: Unsere erfahrenen Dozenten
vermitteln Ihnen wertvolle Kenntnisse und praktische
Fähigkeiten

.
Praxisnahe Ausbildung: S ie l ernen e ffektive E vakuierungsstrategien
und Notfallmanagement in realistischen
Szenarien.

Egal, ob Sie im Unternehmen, in Schulen oder in öffentlichen
Einrichtungen tätig sind - unsere Schulung stärkt
Ihr Team und sorgt für mehr Sicherheit. Nutzen Sie die
Gelegenheit, sich und andere optimal auf Notfälle vorzubereiten? Wissen über Notfallmanagement
? Vorgehensweise bei der Evakuierung- Evakuierungsplanung
? Praktische Fähigkeiten
? Kommunikation und Teamarbeit
? Risikobewertung
? Sensibilisierung für Sicherheit
Voraussetzung: keine

Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
26.08.25 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Di.
259 
inkl. Verpflegung (Umsatzsteuerfrei)
Breslauer Str. 55
56566 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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