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Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

Inhalt

Fit werden für Führungsaufgaben im Betrieb
(als Teil III der Meisterprüfung anerkannt)

Ihr Vorteil

  • Betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Wissen erlangen
  • Bei Gehaltsverhandlungen profitieren
  • Beruflich aufsteigen
  • Marktchancen verbessern und Zukunft sichern
  • Mehr Handlungskompetenz im Unternehmen erlangen
  • Betriebsführung erlernen
  • Planung von Projekten optimieren
  • Staatlich anerkannter Abschluss
  • Als Teil III der Meisterprüfung anerkannt

Wichtig für wen?

  • Gesellen/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesellen/-innen in Anlage B-Berufen (ohne Meisterpflicht)
  • Nachwuchsführungskräfte, die eine branchenübergreifende kaufmännische Qualifizierung mit staatlich anerkanntem Abschluss anstreben

Inhalte

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Wahlpflichthandlungsbereich: Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen (Dieses Modul findet im Anschluss an Block 2 ab Januar/Februar 2025 statt - 40 UE, Vollzeit)

Bildungsveranstaltung "Geprüfte/r Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt. Anerkennungsziffer: 2021/3336/23

Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!

Abschluss
Fachwirt/in - kaufmännische/r (HwO) (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 15.12.20) i
Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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