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Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe (TRGS 519 Anlage 4C) - Kleiner Asbestschein

Inhalt

Jedes Unternehmen, das im Rahmen von Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen mit der Asbestbeseitigung konfrontiert wird, muss im Besitz eines entsprechenden Sachkundenachweises sein und seine Mitarbeiter für die anstehenden Aufgaben vorbereiten. Sichern Sie sich mit diesem Sachkundenachweis Wettbewersvorteile bei zukünftigen Ausschreibungen.

Ihr Vorteil:
Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu verlässlichen Asbestexperten, damit sie:

  • Asbestabfälle sachgemäß entsorgen können, sich selbst und ihre Kollegen keinen gesundheitlichen Risiken aussetzen.

Wen betrifft es?

  • Zimmerer/innen, Dachdecker/innen, Sanitär-Heizung-Klimatechniker/innen, Metallbauer/innen, Elektriker/innen, Bodenleger/innen, Stuckateure, Maler und Lackierer, Fensterbauer/innen, Schornsteinfeger/innen, Gerüstbauer/innen, Hoch- und Tiefbauer/innen, Gebäudetrockner/innen
  • Existenzgründer/innen
  • Transport- und Entsorgungsunternehmen,
  • Unternehmen, die Asbestabfälle transportieren.

Inhalte:

  • Verwendung von Asbest,
  • Eigenschaften und gesundheitliche Risiken,
  • Vorschriften und Regelungen für Arbeiten mit Asbest und Asbestzement,
  • Anforderungen an das Personal,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • Abfallentsorgung,
  • Zusammenfassung und Abschlussdiskussion.

Wichtig:
Auf Baustellen, auf denen mit Asbest gearbeitet wird, muss stets ein Asbestsachkundiger anwesend sein, um die Arbeiten zu überwachen.

Abschluss:

  • Sachkundenachweis gemäß Anlage 4C der TRGS 519,
  • Sachkunde-Zertifikat (gültig für sechs Jahre).
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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