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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

Inhalt

Frischen Sie Ihren Wissens- und Kentnisstand auf!

Ihr Vorteil

  • Erlangung von Sach- und Fachkenntnissen gemäß aktuellen Anforderungen, Regelwerken und Vorschriften (Grundlage: DGUV Information 205-003)
  • Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie "Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren"
  • Anerkennung als Schulung im Sinne der vfdb-Richtlinie, sofern Ihre Grundausbildung mehr als fünf Jahre zurückliegt und/oder keine berufliche Tätigkeit oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nachgewiesen werden kann.

Für wen ist dies wichtig? Brandschutzbeauftragte!

Inhalte

1. Block:

  • Begrüßung und Einweisung
  • Möglichkeiten der Fortbildung des Brandschutzbeauftragten
  • Diskussion von Fallbeispielen
  • Sammeln von Umsetzungsproblemen
  • Diskussion von Lösungsansätzen mit gesetzlichen Möglichkeiten

2. Block:

  • Aufgaben des feuerwehrtechnischen Bediensteten
  • Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Gefahrenverhütungsschau und deren Umsetzung
  • Probleme mit Bestandsschutz und "Nach den Regeln der Technik"
  • Neues im Brandschutz

3. Block:

  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr im Einsatz
  • Ausbildung der Mitarbeiter des BSB
  • Vorbereiten und Nachbereiten von Einsätzen mit Beispielen
  • Handhabung von Katastrophenschutzplänen
  • Anpassen des Brandschutzes nach Nutzungsänderung

4. Block:

  • Wartungsverträge
  • Kontrolle der Wartungsfirmen
  • Neue Techniken im betrieblichen Brandschutz
  • Einkauf von Brandschutzmitteln
  • Abschlussbesprechung

Zulassungsvoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Lehrgangsabschluss:
Am Ende des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat mit Teilnahmebestätigung

Ihre Dozenten:
Herr Raskopp, Herr Feld

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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