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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Inhalt

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vortrag

Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat keine Vorsorgevollmacht erteilt und keine Patientenverfügung verfasst, so dass bei Geschäftsunfähigkeit infolge von Krankheit, Unfall oder Alter eine gesetzliche Betreuung für das Gericht bestellt werden muss. Welche Konsequenzen kann dies für die betroffenen Person und die nächsten Familienangehörigen haben?

Rechtsanwältin Ulrike Sauerstein zeigt Ihnen beispielhaft anhand von Fällen aus der Praxis den Unterschied zwischen einer gesetzlichen Betreuung und einer rechtsgeschäftlichen Vorsorgevollmacht auf und erläutert, was es bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht unbedingt und möglicherweise zu beachten gilt.

Weiterer Inhalt des Vortrags wird sein, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung bestehen.

Ein aktives Mitwirken durch Wortbeiträge und Fragen ist erwünscht.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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