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Fortbildungsschulung Einbruchschutz für Errichterunternehmen

Inhalt

Innovationen und Neuheiten zu einbruchhemmenden Produkten

Handwerkliche Betriebsleiter, die eine Grundschulung "Einbruchschutz für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen" absolviert haben, müssen ihr Know-how regelmäßig auffrischen. Spätestens nach vier Jahren ist eine anerkannte Fortbildung fällig!

Mehrwert
Die Fortbildungschulung der Handwerkskammer Trier ist vom Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz anerkannt. Wer sie absolviert hat, kann sich weiterhin in der Liste des LKA führen lassen. LKA-gelistete Errichterunternehmen geben Verbrauchern auf der Suche nach besserem Schutz vor Einbruch Sicherheit und Orientierungshilfe!

Wichtig für wen?
Handwerkliche Betriebsleiter, die sich alle vier Jahre zur Nachrüstung von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen fortbilden müssen.

Pluspunkt
Die Handwerkskammer Trier ist von den Landeskriminalämtern als Schulungsanbieter anerkannt und im Verzeichnis der anerkannten Schulungsanbieter aufgeführt.

Kursinhalte
Im Mittelpunkt der Fortbildung steht die Nachrüstung von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen. Die Teilnehmer lernen Innovationen und Neuheiten zu einbruchhemmenden Produkten kennen. Hinweise und Anforderungen sowie Erkenntnisse der Kriminalpolizei werden speziell behandelt.

  • Polizeiliche Erfahrung und Empfehlungen, aktuelle Zahlen und Erkenntnisse zu Schwer-punkten bei Einbrüchen und Täterverhalten
  • Wissensauffrischung DIN 18104 Teil 1 und DIN 18104 Teil 2
  • Innovationen (Nachrüstung von Türen, Fenstern, Gebäudeöffnungen) und Vertiefung
  • Fragen und Hinweise, Handreichungen, Diskussion

Referenten:
Karl-Christian Prinz, Landeskriminalamt Rheinland Pfalz
Rolf Bremicker, ABUS August Bremicker Söhne KG
Werner Schommer, SIEGENIA Gruppe

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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