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Abgasuntersuchung - G-Kat, Diesel-PKW, Diesel-LKW

Inhalt

Im Rahmen der Hauptuntersuchung findet an Kraftfahrzeugen die Abgasuntersuchung statt, diese können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist mit dem erfolgreichen Abschluss eines Prüfungslehrgangs verbunden. Wir bieten die Prüfungslehrgänge für die Prüfung der Abgase an Otto-Motoren, Diesel-PKW, Diesel-LKW sowie Kombi-Kurse als Erst- bzw. Wiederholungsschulung an. Alle 36 Monate müssen die Fachkräfte und verantwortlichen Personen ihr Können auffrischen. Die Schulungen werden auf Grundlage der AU-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließen mit einer Prüfung ab.

Inhalte
1. Rechtliche Grundlagen; insbesondere Neues seit der letzten Schulung
1.1 Vorschriften und Richtlinien
1.2 AU-Durchführungs- und Verfahrensrichtlinie
1.3 Darstellung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
1.4 Fahrzeugidentifizierung
1.5 Dokumentation
1.6 Qualitätssicherung

2. Technik der Fahrzeuge; insbesondere neuere Entwicklungen
2.1 Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
2.2 Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
2.3 Systeme der Abgasnachbehandlung
2.4 On-Board-Diagnose-Systeme
2.5 Alternative Antriebskonzepte

3. Praktisches Können und Erfahrungsaustausch
3.1 Durchführung einer AU
3.2 Einsatz und Handhabung des Abgasmessgerätes und des OBD-Auslesegerätes

4. Abschlussprüfung

Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf

Wichtiger Hinweis
Melden Sie sich und Ihre Mitarbeitenden rechtzeitig vor Ablauf der Frist (36 Monate) an, damit Sie die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verlieren.

Diese Schulungen finden in Kooperation mit der TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe statt.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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