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Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten

Inhalt

Schätzungen zufolge sind bis zu zehn Prozent der Schüler*innen eines Jahrgangs von anhaltenden Lernschwierigkeiten und, in der Folge, von schulischem Leistungsversagen betroffen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Ursachen sowie Präventions- und Fördermaßnahmen liegen zwar vor, werden in der Praxis allerdings in zu geringem Maße umgesetzt. An dieser Stelle setzt der Masterstudiengang „Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten“ an, um den entsprechenden Qualifizierungsbedarf zu decken. Der Studiengang bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich wissenschaftlich fundierte Handlungskompetenzen bzgl. der evidenzbasierten Diagnostik und Intervention bei Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten im Kindesalter zu erarbeiten.

Der berufsbegleitende Fernstudiengang „Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten“ ist auf fünf Semester angelegt und für die Vergabe des akademischen Grades Master of Science (M.Sc.) akkreditiert. Ein Start ist immer zum Wintersemester möglich.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Blended Learning

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt jährlich 10040  67663 Kaiserslautern

Dauer: 5 Semester

Beginn: jährlich zum Wintersemester

Es handelt sich um ein berufsbegleitendes Fernstudium mit insgesamt sieben Präsenzphasen in Kaiserslautern (in der Regel jeweils Freitag bis Sonntag).

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website: https:/­/­fernstudium.­rptu.­de/­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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