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Kalligraphie und Farbe

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Inhalt

Kalligraphisches Wochenende

Lapislazuli, Purpur, Azur ...kostbare Farben brachten im Mittelalter die dunklen Buchseiten zum Leuchten. Das strahlende Initial erlebte in unserer westlichen Welt eine einzigartige Entwicklung. Noch die ersten Drucke Gutenbergs wurden mit gemalten Initialen versehen, um nicht auf die Lebendigkeit der farbigen Buchstaben zu verzichten.

Und heute? Heute ist die Farbpalette der malerischen Möglichkeiten schier unübersehbar geworden. Davor sollte man jedoch keine Angst haben, sondern durch ein Ausprobieren und Experimentieren sich so nach und nach seinen eigenen kalligraphischen Malkasten zusammenstellen. Und vielleicht auch die Gedanken und Gefühle frei schweben lassen, nachsinnen ob es eigene Farben der Buchstaben oder vielleicht sogar einer Schrift gibt. Können wir uns ein Rotundarot, ein Texturatürkis, ein Unzialultramarin vorstellen? Vielleicht sollten wir uns ein wenig in verrückten Tagträumen verlieren, um neue Ideen zu finden und diese in farbfrohe kalligraphische Arbeiten verwandeln.Viele Anregungen und kleine Aufgaben helfen dabei. Dazu lädt dieser Kurs herzlich ein.
Der genaue Ablaufplan und die Zeiten des Wochenendes werden final vor Ort mit Herr Lock abgesprochen. Beginn: Freitag, 09. August - 14.30 Uhr


Dozent/in: Lock, Rolf

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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