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Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - die Basis jeden Datenschutzmanage
Idealerweise haben Sie bereits den Kurs "Datenschutz-Grundlagen" besucht und wissen, wann und wie die personenbezogenen Daten von Betroffenen erhoben und verarbeitet werden dürfen.
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und muss jederzeit durch übergeordnete Behörden, wie den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (LfDI) überprüfbar sein.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut und die Betroffenen haben jederzeit das recht auf Auskunft, wie Ihre Daten verarbeitet werden. Dazu kann und sollte das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Hilfestellung herangezogen werden können und als Nachweis der Verarbeitung große Hilfestellung leisten.
Seminarziel:
In diesem Kurs lernen die Teilnehmenden, was das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist, auf welcher Rechtsgrundlage es geführt werden muss, wie man es anlegt und betreut.
Im zweiten Teil wird ein Musterverzeichnis angelegt, um den Teilnehmenden die Arbeit mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vertraut zu machen.
Optional kann ein Zertifikat erworben werden, das den Teilnehmenden bestätigt die erlernten Inhalte verstanden zu haben und in der Praxis umsetzen zu können
Zielgruppe:
Verantwortliche in Unternehmen / Vereinen / Kitas uvm., angehende Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Verarbeitung von Daten befasst sind.