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Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - die Basis jeden Datenschutzmanage

Inhalt

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - die Basis jeden Datenschutzmanage
Idealerweise haben Sie bereits den Kurs "Datenschutz-Grundlagen" besucht und wissen, wann und wie die personenbezogenen Daten von Betroffenen erhoben und verarbeitet werden dürfen.
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und muss jederzeit durch übergeordnete Behörden, wie den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (LfDI) überprüfbar sein.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut und die Betroffenen haben jederzeit das recht auf Auskunft, wie Ihre Daten verarbeitet werden. Dazu kann und sollte das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Hilfestellung herangezogen werden können und als Nachweis der Verarbeitung große Hilfestellung leisten.

Seminarziel:
In diesem Kurs lernen die Teilnehmenden, was das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist, auf welcher Rechtsgrundlage es geführt werden muss, wie man es anlegt und betreut.
Im zweiten Teil wird ein Musterverzeichnis angelegt, um den Teilnehmenden die Arbeit mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vertraut zu machen.

Optional kann ein Zertifikat erworben werden, das den Teilnehmenden bestätigt die erlernten Inhalte verstanden zu haben und in der Praxis umsetzen zu können

Zielgruppe:
Verantwortliche in Unternehmen / Vereinen / Kitas uvm., angehende Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Verarbeitung von Daten befasst sind.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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